Privathaftpflichtversicherung, Sonderausgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können die Privathaftpflichtversicherung Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.






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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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