Selbstbeteiligung / Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der GKV'''
'''Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der GKV'''


In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die eingeführte Selbstbeteiligung eine Möglichkeit (auf Wunsch des freiwillig Versicherten), Beiträge durch einen Selbstbehalt zu reduzieren. Bedingung ist die Vereinbarung des Kostenerstattungsprinzips. Weiterhin bieten einige Krankenkassen inzwischen einen Wahltarif mit Selbstbeteiligung an, an den der Versicherte bei einem Tarifwechsel dann drei Jahre gebunden ist.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die eingeführte Selbstbeteiligung eine Möglichkeit (auf Wunsch des freiwillig Versicherten), Beiträge durch einen Selbstbehalt zu reduzieren. Bedingung ist die Vereinbarung des Kostenerstattungsprinzips. Weiterhin bieten einige Krankenkassen inzwischen einen Wahltarif mit Selbstbeteiligung an, an den der Versicherte bei einem Tarifwechsel dann aber drei Jahre gebunden ist.


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