Nachhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages (oder Beendigung der Gefahrtragung) besteht selbstverständlich weiterhin die Verpflichtung der Haftung. Hier kommt es es dann zur sogenannten "Nachhaftung".  
Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages (oder Beendigung der Gefahrtragung) besteht selbstverständlich weiterhin die Verpflichtung der Haftung. Hier kommt es es dann zur sogenannten '''<big>Nachhaftung</big>'''.  




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'''* Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:'''
*''' Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:'''


:Auch hier besteht die Nachhaftungsverpflichtung. Die Berufshaftpflichtversicherung erlischt mit der Berufsbeendigung. Später eintretende Schadenersatzforderungen können gegen die Erben geltend gemacht werden. Die Nachhaftung gilt für weitere Berufe und auch Betriebe.  
:Auch hier besteht die Nachhaftungsverpflichtung. Die Berufshaftpflichtversicherung erlischt mit der Berufsbeendigung. Später eintretende Schadenersatzforderungen können gegen die Erben geltend gemacht werden. Die Nachhaftung gilt für weitere Berufe und auch Betriebe.  
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