Nachhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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:§ 836 BGB (2) Haftung des Grundstücksbesitzers
:§ 836 BGB (2) Haftung des Grundstücksbesitzers
"Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können."
:"Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können."


'''* Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:'''
'''* Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:'''
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