Krankenversicherung gesetzliche, Studenten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 35: Zeile 35:


:Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann innerhalb der ersten 3 Monate nach der Immatrikulation gestellt werden. Die Bewilligung der Befreiung wirkt rückwirkend für den gesamten Zeitraum von der Versicherungspflicht an. Wurden Leistungen bereits in Anspruch genommen, so gilt die Befreiung ab der Antragsstellung auf Befreiung.
:Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann innerhalb der ersten 3 Monate nach der Immatrikulation gestellt werden. Die Bewilligung der Befreiung wirkt rückwirkend für den gesamten Zeitraum von der Versicherungspflicht an. Wurden Leistungen bereits in Anspruch genommen, so gilt die Befreiung ab der Antragsstellung auf Befreiung.


* '''Einflussfaktoren auf die Befreiung: Studentenjob'''
* '''Einflussfaktoren auf die Befreiung: Studentenjob'''
Zeile 60: Zeile 59:
:Nach dem Ende des Übergangstarifs für Studierende folgt die normale gesetzliche freiwillige Krankenversicherung.  Als Beitragssatz wird der ermäßigte Beitragssatz zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages angesetzt. Des weiteren ist der Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen.
:Nach dem Ende des Übergangstarifs für Studierende folgt die normale gesetzliche freiwillige Krankenversicherung.  Als Beitragssatz wird der ermäßigte Beitragssatz zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages angesetzt. Des weiteren ist der Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen.


* '''Beitragsübersicht für Studenten in der GKV''' 


{| class="wikitable sortable"
* '''Beitragsübersicht für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ''' 
 
:{| class="wikitable sortable"
|-
|-
! Versicherungsart !! Beitragssatz !! Beitragsbemessungsgrundlage !! monatlicher Beitrag
! Versicherungsart !! Beitragssatz !! Beitragsbemessungsgrundlage !! monatlicher Beitrag
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü