Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:  
<big>'''Versicherungspflicht'''</big> ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:  


In das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
In das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
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