D&O, Fremdmandate: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten''' versicherter Personen und Angestellter der Versicherungsnehmerin oder deren Tochtergesellschaften als Mitglieder des Aufsichtsrats, Beirats, Verwaltungsrats, Board of Directors, Präsidiums, Kuratoriums oder Vorstands oder entsprechender Funktionen unter einer ausländischen Rechtsordnung, '''sofern diese Mandate im Interesse oder auf Weisung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft wahrgenommen werden.<br />'''
'''Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten''' versicherter Personen und Angestellter der Versicherungsnehmerin oder deren Tochtergesellschaften als Mitglieder des Aufsichtsrats, Beirats, Verwaltungsrats, Board of Directors, Präsidiums, Kuratoriums oder Vorstands oder entsprechender Funktionen unter einer ausländischen Rechtsordnung, '''sofern diese Mandate im Interesse oder auf Weisung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft wahrgenommen werden.<br />'''


Dies gilt nicht für Fremdmandate für:<br />
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