Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
</center>
</center>


'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
'''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />


- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü