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Die Werkverkehrsversicherung ist für Produktionsfirmen, Handelsfirmen und Handwerksbetriebe aller Art empfehlenswert, die Werkverkehr im Sinne des § 1 GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) betreiben. | |||
Die <big>'''Werkverkehrsversicherung'''</big> ist für Produktionsfirmen, Handelsfirmen und Handwerksbetriebe aller Art empfehlenswert, die Werkverkehr im Sinne des § 1 GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) betreiben. | |||
* '''Versicherungsschutz in der Werkverkehrsversicherung''' | * '''Versicherungsschutz in der Werkverkehrsversicherung''' | ||
Der Versicherungsschutz der Werkverkehrsverischerung '''besteht ausschließlich für Transporte mit eigenem Personal für eigene Zwecke''' und den damit verbundenen Aufenthalten. Des weiteren fallen unter den Versicherungsschutz die im Versicherungsschein näher bezeichneten Güter einschließlich deren handelsüblicher Verpackung. Der Versicherungsschutz ist innerhalb Deutschlands und deren Anrainerstaaten gültig.<br /> | :Der Versicherungsschutz der Werkverkehrsverischerung '''besteht ausschließlich für Transporte mit eigenem Personal für eigene Zwecke''' und den damit verbundenen Aufenthalten. Des weiteren fallen unter den Versicherungsschutz die im Versicherungsschein näher bezeichneten Güter einschließlich deren handelsüblicher Verpackung. Der Versicherungsschutz ist innerhalb Deutschlands und deren Anrainerstaaten gültig.<br /> | ||