Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

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Anspruch auf die <big>'''Arbeitnehmersparzulage'''</big> haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.
Anspruch auf die <big>'''Arbeitnehmersparzulage'''</big> haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt:




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- für Alleinstehende {{#var:14.36}} €,


- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br />
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br />
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