Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 82: Zeile 82:
:- Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen.
:- Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen.
:- Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren.
:- Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren.
:- Haben Sie zu einem Hauptvertrag eine Zusatzabdeckung abgeschlossen, wird diese i.d.R. bei der Kündigung des Vertrages ebenfalls beendet. Handelt es sich um eine Personenversicherung (Beispiel: <span style="background:white">...</span> Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), geht diese unwiderruflich verloren. Hat sich der Gesundheitszustand verändert, kann es Schwierigkeiten geben einen neuen Vertrag mit gleichen Konditionen zu bekommen.
:- Haben Sie zu einem Hauptvertrag eine Zusatzabdeckung abgeschlossen, wird diese i.d.R. bei der Kündigung des Vertrages ebenfalls beendet. Handelt es sich um eine Personenversicherung
:(Beispiel: <span style="background:white">...</span> Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), geht diese unwiderruflich verloren. Hat sich der Gesundheitszustand verändert, kann es Schwierigkeiten geben einen neuen Vertrag mit gleichen Konditionen zu bekommen.
:- Nach einem Umzug können Sie die Hausratversicherung vorzeitig kündigen, wenn in eine teurere Tarifzone, die eine Prämiensteigerung zur Folge hat umziehen.  
:- Nach einem Umzug können Sie die Hausratversicherung vorzeitig kündigen, wenn in eine teurere Tarifzone, die eine Prämiensteigerung zur Folge hat umziehen.  
:- Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. wieder Wartezeiten gelten.  
:- Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. wieder Wartezeiten gelten.  
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü