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Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | <big>'''Widerspruchsrecht'''</big>: Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | ||
⚠️ Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen, gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ⚠️ '''Es besteht kein Widerspruchsrecht''' bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen, gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ||
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