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Bausparen, Ombudsmann / Schlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei '''Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bausparkassen und ihren Kunden''' kann der Verbraucher '''kostenfrei''' den zuständigen '''Ombudsmann (Streitschlichter)''' einschalten. '''Häufig werden dadurch langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden.'''
Die unabhängigen Ombudsmänner werden von den Instituten finanziert.
'''Während eines laufenden Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung des Anspruchs ausgesetzt'''. Deshalb kann der Verbraucher, falls er mit dem '''nicht bindenden Schlichtungsspruch''' nicht einverstanden ist, immer noch den Rechtsweg beschreiten, ohne durch das vorgeschaltete Schlichtungsverfahren Verjährungsfristen zu verpassen.
 
Kunden der '''privaten Bausparkassen''' erreichen die '''Schlichtungsstelle''' wie folgt:
   
Verband der Privaten Bausparkassen e. V.<br />
Schlichtungsstelle Bausparen<br />
Postfach 30 30 79<br />
10730 Berlin<br />
Telefon: +49 30 59 00 91 500 und +49 30 59 00 91 550<br />
Telefax: +49 30 59 00 91 501<br />
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bausparen.de<br />
Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de
Bei den '''Landesbausparkassen hängt der zuständige Ombudsmann vom Bundesland ab'''.


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