Gebäudeversicherung private, Solaranlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 48: Zeile 48:
:Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.
:Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.


'''Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:'''
:'''Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:'''


:- Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden<br />
:- Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden<br />
Zeile 55: Zeile 55:
:- Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war<br />
:- Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war<br />


''''''Umweltschadenversicherung''''''
:'''Umweltschadenversicherung'''


Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.
:Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.


'''Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile'''
'''Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile'''


Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.
:Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.


'''Montageversicherung'''
:'''Montageversicherung'''


- Im Rahmen der Montageversicherung sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an der Solaranlage während der Montagedauer versichert.<br />
:- Im Rahmen der Montageversicherung sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an der Solaranlage während der Montagedauer versichert.<br />
- Bei zerstörten oder abhanden gekommen Sachen wird der Zeitwert ersetzt<br />
:- Bei zerstörten oder abhanden gekommen Sachen wird der Zeitwert ersetzt<br />
- Bei beschädigten Sachen werden die Wiederherstellungskosten ersetzt<br />
:- Bei beschädigten Sachen werden die Wiederherstellungskosten ersetzt<br />
- Bei der Montage und beim Probebetrieb ist menschliches Versagen und technisches Versagen versichert<br />
:- Bei der Montage und beim Probebetrieb ist menschliches Versagen und technisches Versagen versichert<br />




45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü