Gebäudeversicherung private, Solaranlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:- Luftfrachtkosten<br />
:- Luftfrachtkosten<br />


*'''Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung'''
*'''Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung'''<br>
:- Ausfallkostenversicherung<br />
 
:'''Ausfallkostenversicherung'''<br />


:Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.
:Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.


- Betreiberhaftpflichtversicherung<br />
:'''Betreiberhaftpflichtversicherung'''<br />


Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.
D:as Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.


'''Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:'''
'''Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:'''


- Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden<br />
:- Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden<br />
- Verkehrssicherungspflicht<br />
:- Verkehrssicherungspflicht<br />
- Haftungsrisiko durch Stromeinleitung in das Netz des Energieversorgers<br />
:- Haftungsrisiko durch Stromeinleitung in das Netz des Energieversorgers<br />
- Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war<br />
:- Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war<br />


'''Umweltschadenversicherung'''
''''''Umweltschadenversicherung''''''


Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.
Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.
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