Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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:Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, sofern diese im Rahmen der Familienversicherung der GKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als {{#var:5.2}} € haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei {{#var:5.1}} €.
:Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, sofern diese im Rahmen der Familienversicherung der GKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als {{#var:5.2}} € haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei {{#var:5.1}} €.


:Zu den Familienangehörigen zählen
:Zu den Familienangehörigen zählen:
 
:- Ehepartner oder Lebenspartner<br />
:- Ehepartner oder Lebenspartner<br />
:- Kinder<br />
:- Kinder<br />
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:- Pflegekinder<br />
:- Pflegekinder<br />


- Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br />
:- Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br />
- generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br />
:- generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br />
- bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br />
:- bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br />




Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht möglich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt es als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen.
:Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht möglich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt es als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen.




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