Krankenversicherung private, Anzeigepflichtverletzung u. Folgen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sanktionen in Abhängigkeit vom Verschuldensgrad
Sanktionen in Abhängigkeit vom Verschuldensgrad


'''1) Arglistige Täuschung'''<br />
* '''Arglistige Täuschung'''<br />


Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und/oder diesen anfechten. Zudem muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Bis die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie.<br />
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und/oder diesen anfechten. Zudem muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Bis die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie.<br />




'''2) Vorsatz'''<br />
* '''Vorsatz'''<br />


Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Fällt die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall auf, so muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Leistungspflichtig bleibt der Versicherer nur, wenn sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Umgekehrt hat der Versicherungsnehmer bereits empfangene Leistungen zurückzuerstatten, wenn sie auf einem Versicherungsfall beruhen, für den der verschwiegene Gefahrumstand ursächlich geworden ist. Bis die Rücktrittserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie. <br />
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Fällt die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall auf, so muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Leistungspflichtig bleibt der Versicherer nur, wenn sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Umgekehrt hat der Versicherungsnehmer bereits empfangene Leistungen zurückzuerstatten, wenn sie auf einem Versicherungsfall beruhen, für den der verschwiegene Gefahrumstand ursächlich geworden ist. Bis die Rücktrittserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie. <br />




'''3) Grobe Fahrlässigkeit'''<br />
* ''' Grobe Fahrlässigkeit'''<br />


a)
a)
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'''4) Leichte Fahrlässigkeit'''<br />
* '''Leichte Fahrlässigkeit'''<br />


a)  
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'''5) Ohne eigenes Verschulden'''<br />
* '''Ohne eigenes Verschulden'''<br />


Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bleibt sanktionslos.<br />
Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bleibt sanktionslos.<br />
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Hinweis: <br />
Hinweis: <br />


Kannte der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder wusste er über die Unrichtigkeit der Anzeige Bescheid, so gelten die genannten Rechte nicht.
Kannte der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder wusste er über die Unrichtigkeit der Anzeige Bescheid, so gelten die genannten Rechte nicht.<br />
 


Quelle: BaFinJournal November 2016  
Quelle: BaFinJournal November 2016  
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