Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage: Unterschied zwischen den Versionen

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Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage<br />
Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage<br />


Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.
Die '''Deckungszusage''' erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br />
Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen das Risiko unter Vertrag zu nehmen und sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />
Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen das Risiko unter Vertrag zu nehmen und sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />




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