Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflichtversicherung ist auf grund  gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:  
Die Pflichtversicherung ist auf grund  gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:  


Im Regelfall das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
In das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.


Die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie  
und die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie für


* die KFZ-Haftpflichtversicherung,  
* die KFZ-Haftpflichtversicherung,  

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