Kündigung / Formvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
:Die Kündigungsvoraussetzungen – Grund, Termin, Frist – ergeben sich aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen.
:Die Kündigungsvoraussetzungen – Grund, Termin, Frist – ergeben sich aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen.


Die Kündigungsfristen sind mit der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages verbunden. So sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Ende des dritten Jahres bzw. jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von einem Monat kündbar.  
:Die Kündigungsfristen sind mit der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages verbunden. So sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Ende des dritten Jahres bzw. jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von einem Monat kündbar.  


* '''Formvorschriften der Kündigung'''
* '''Formvorschriften der Kündigung'''
Zeile 15: Zeile 15:
:Aufgrund von gesetzlichen Änderungen reicht das Kündigungsschreiben in „geschriebener Form“ aus. Eine Unterschrift ist hierbei nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die die Schriftform vorschreiben und die Unterschrift des Versicherungsnehmers erfordern.  
:Aufgrund von gesetzlichen Änderungen reicht das Kündigungsschreiben in „geschriebener Form“ aus. Eine Unterschrift ist hierbei nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die die Schriftform vorschreiben und die Unterschrift des Versicherungsnehmers erfordern.  


Wird die geforderte Schriftform durch den Versicherungsnehmer nicht eingehalten, so hat der Versicherer den Versicherungsnehmer unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen die Schriftform nachzuholen und somit die Kündigungsfrist einzuhalten. Wird der Hinweis durch den Versicherer unterlassen, so kann sich dieser nicht auf die unterlassene Schriftform berufen.
:Wird die geforderte Schriftform durch den Versicherungsnehmer nicht eingehalten, so hat der Versicherer den Versicherungsnehmer unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen die Schriftform nachzuholen und somit die Kündigungsfrist einzuhalten. Wird der Hinweis durch den Versicherer unterlassen, so kann sich dieser nicht auf die unterlassene Schriftform berufen.


⚠️  Grundsätzlich ist zu empfehlen die Kündigungserklärung in schriftlicher Form mit einem eingeschriebenen Brief zu versenden. Aus Beweisgründen sollte das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein versendet werden.<br />
⚠️  Grundsätzlich ist zu empfehlen die Kündigungserklärung in schriftlicher Form mit einem eingeschriebenen Brief zu versenden. Aus Beweisgründen sollte das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein versendet werden.<br />
Zeile 22: Zeile 22:


* '''Ablaufkündigung'''
* '''Ablaufkündigung'''
Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können vom Versicherer und Versicherungsnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein und muss mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate betragen. Die einzelnen Kündigungsfristen sind jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt, die der Versicherungsnehmer spätestens mit Aushändigung des Versicherungsscheins erhalten hat oder vom  Versicherungsvermittler ausgehändigt bekommen hat.
:Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können vom Versicherer und Versicherungsnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein und muss mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate betragen. Die einzelnen Kündigungsfristen sind jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt, die der Versicherungsnehmer spätestens mit Aushändigung des Versicherungsscheins erhalten hat oder vom  Versicherungsvermittler ausgehändigt bekommen hat.


* '''Kündigung durch den Versicherungsnehmer'''
* '''Kündigung durch den Versicherungsnehmer'''
Bei Versicherungsverträgen, die nach dem 31.03.1994 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, können zum Ende des dritten Jahres oder jeden darauf folgenden Jahres mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Versicherungsunternehmen, nicht jedoch das Absendedatum bzw. das Datum des Poststempels.
:Bei Versicherungsverträgen, die nach dem 31.03.1994 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, können zum Ende des dritten Jahres oder jeden darauf folgenden Jahres mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Versicherungsunternehmen, nicht jedoch das Absendedatum bzw. das Datum des Poststempels.


Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
:Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern.


'''Kündigung aufgrund eines Besitzwechsels'''<br />
'''Kündigung aufgrund eines Besitzwechsels'''<br />
Zeile 33: Zeile 33:


* '''Kündigung im Schadensfall'''
* '''Kündigung im Schadensfall'''
In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
:In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.


Eine Ausnahme bilden die private Krankenversicherung und die private Krankenzusatzversicherung, die lt. VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kein Kündigungsrecht im Schadensfall vorsehen. Die entsprechende Regelung findet sind in § 206 VVG.
:Eine Ausnahme bilden die private Krankenversicherung und die private Krankenzusatzversicherung, die lt. VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kein Kündigungsrecht im Schadensfall vorsehen. Die entsprechende Regelung findet sind in § 206 VVG.


* '''Wegfall des versicherten Risikos'''
* '''Wegfall des versicherten Risikos'''
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü