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* <span style="background:#EAECF0"> '''Rentenversicherung (DRV) ''' </span> | * <span style="background:#EAECF0"> '''Pflichtversicherung Rentenversicherung (DRV) ''' </span> | ||
:Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich. | :Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich. | ||
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* <span style="background:#EAECF0"> '''Arbeitslosenversicherung (ALV)''' | * <span style="background:#EAECF0"> '''Pflichtversicherung Arbeitslosenversicherung (ALV)''' | ||
: Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen: <br /> | : Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen: <br /> | ||
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* <span style="background:#EAECF0"> '''Pflegeversicherung (PlFV)''' | * <span style="background:#EAECF0"> '''Pflichtversicherung Pflegeversicherung (PlFV)''' | ||
:Jeder der einer Beschäftigung nachgeht benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine Pflegekasse eingerichtet. Denn Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. | :Jeder der einer Beschäftigung nachgeht benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine Pflegekasse eingerichtet. Denn Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. | ||
* <span style="background:#EAECF0">. ''' Unfallversicherung (GUV) ''' <br /> | * <span style="background:#EAECF0">. ''' Pflichtversicherung Unfallversicherung (GUV) ''' <br /> | ||
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist '''Sache des Arbeitgebers.''' Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. | :Die gesetzliche Unfallversicherung ist '''Sache des Arbeitgebers.''' Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. | ||
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* <span style="background:#EAECF0">'''Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung'''<br /> | * <span style="background:#EAECF0">'''Pflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung'''<br /> | ||
:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, <ins>[[ Kammerberufe]]</ins> ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Immobilienverwalter und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein. ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes'''. Siehe hierzu: Betriebshaftpflichtversicherung. | :Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, <ins>[[ Kammerberufe]]</ins> ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Immobilienverwalter und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein. ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes'''. Siehe hierzu: Betriebshaftpflichtversicherung. |