Berufsunfähigkeitsversicherung, abstrakte und konkrete Verweisung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |350px]]|| '''Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden..'''
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |100px]]|| '''Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden..'''
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