Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern.
Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern.
'''Pfändung und Bezugsrecht'''
Besteht ein unwiderufliches Bezugsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. auch Ehepartner bei Gütertrennung) ist ebenfalls kein Zugriff möglich (BGH 18-06-03/IV ZR 59/02)<br />
Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Pfändung]]<br />


Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br />
Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br />




[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]'''
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
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