Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |120px]]|| Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung  (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalten sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, <ins>'''kann''' </ins>Versicherungsschutzfür die Wald Haftpflichtversicherung über die PHV bestehen.
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |180px]]|| Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung  (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalten sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, <ins>'''kann''' </ins>Versicherungsschutzfür die Wald Haftpflichtversicherung über die PHV bestehen.
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