Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:


Es wird zwichen dem '''widerruflichen''' und '''unwiderruflichen''' Bezugsrecht unterschieden.
Es wird zwichen dem '''widerruflichen''' und '''unwiderruflichen''' Bezugsrecht unterschieden.
Mit dem Bezugsrecht wird im Versicherungsvertragsrecht - insbesondere bei der Lebensversicherung - der Leistungsempfänger bezeichnet. Leistungsempfänger und Versicherungsnehmer sind manchmal identisch. Bei Vertragsschluss oder später wird durch den Versicherungsnehmer der Begünstigte im Versicherungsvertrag vermerkt. Tipp: Der Bezugsberechtigte sollte eindeutig bezeichnet werden. Beispiel: "Mein Ehegatte" ist nicht eindeutig. Bei einer späteren Scheidung wäre diese Erklärung ggf. von einem Richter auszulegen. Stirbt die unwiderruflich bezugsberechtigte Person vorzeitig, geht der Anspruch auf die Erben über. Das unwiderrufliche Bezugsrecht eines Ehepartners erlischt nicht bei einer Ehescheidung.




45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü