Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Pfändung und Bezugsrecht'''
'''Pfändung und Bezugsrecht'''
Besteht ein unwiderufliches Bezugsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. auch Ehepartner bei Gütertrennung) ist ebenfalls kein Zugriff möglich (BGH 18-06-03/IV ZR 59/02)<br />
Besteht ein unwiderufliches Bezugsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. auch Ehepartner bei Gütertrennung) ist ebenfalls kein Zugriff möglich (BGH 18-06-03/IV ZR 59/02)<br />


'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch:''' <br />
[[Kapitallebensversicherung, Pfändung]]<br />
[[Kapitallebensversicherung, Pfändung]]<br />
Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br />




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