Hausratversicherung, Glaskeramik / Cerankochfeld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gehört die Küche der Gebäudeversicherung zugeordnet''', so ist die Hausratversicherung nicht zuständig.
'''Gehört die Küche der Gebäudeversicherung zugeordnet''', so ist die Hausratversicherung nicht zuständig.


Siehe auch:[[       ]]
Siehe auch: [[Hausratversicherung, Einbauküche]]




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