Krankenversicherung private, Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Aufnahmezwang der privaten Krankenversicherung für Kinder'''
* '''Aufnahmezwang der privaten Krankenversicherung für Kinder'''


Besteht in der Schwangerschaft bereits Klarheit darüber, dass das neugeborene Kind in der privaten Krankenversicherung versichert wird, so greift § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
:Besteht in der Schwangerschaft bereits Klarheit darüber, dass das neugeborene Kind in der privaten Krankenversicherung versichert wird, so greift § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Im Rahmen der Kindernachversicherung wird den Eltern des Neugeborenen ein Sonderstatus eingeräumt, da das Krankenversicherungsunternehmen einige Rechte bei der Aufnahme nicht ausüben kann. Das Kind muss in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, ohne dass eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird oder ein Risikozuschlag verlangt wird.
Im Rahmen der Kindernachversicherung wird den Eltern des Neugeborenen ein Sonderstatus eingeräumt, da das Krankenversicherungsunternehmen einige Rechte bei der Aufnahme nicht ausüben kann. Das Kind muss in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, ohne dass eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird oder ein Risikozuschlag verlangt wird.


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