Hundehaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 184: Zeile 184:
|-
|-
|}
|}
ordentliche Kündigung
- '''ordentliche Kündigung'''


Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.


Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,
- '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung''',


Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.


Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall
- '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall'''


Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.
45.033

Bearbeitungen

Navigationsmenü