Privathaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:
Aufwendungen für Sach-, Personen-, Vermögensschäden und Schmerzensgeld zählen zu den versicherbaren Versicherungsleistungen. <br />
Aufwendungen für Sach-, Personen-, Vermögensschäden und Schmerzensgeld zählen zu den versicherbaren Versicherungsleistungen. <br />


⚠️  '''Es empfiehlt sich eine pauschale Deckungssumme von mindestens 5 Mio zu vereinbaren. Die Beiträge sind sehr günstig.'''<br />
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| '''   Es empfiehlt sich eine pauschale Deckungssumme von mindestens 5 Mio zu vereinbaren. Die Beiträge sind sehr günstig.'''<br />   '''
|-
|}
 
 
 
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü