Krankenversicherung private, Nachteile: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 31: Zeile 31:
* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.


'''Stimmt nur bedingt.'''  
'''Stimmt nur bedingt.'''<br />
- Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden. <br />
- '''Für den Angestellten''': Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden. <br />
- Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst unterhalb der Jahresverdienstgrenze von {{#var:2.2}} €  tritt Versicherungspflicht ein.<br />  
- '''Der Selbstständige''' wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst unterhalb der Jahresverdienstgrenze von {{#var:2.2}} €  tritt Versicherungspflicht ein.<br />  
-  Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.<br />  
'''Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit''', kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.<br />  
- Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.<br />  
- '''Bei Arbeitslosigkeit''' tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.<br />  
- Über 55-Jährige haben nur die Möglichkeit durch die Familienversicherung des Ehepartners wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.
- '''Über 55-Jährige''' haben nur die Möglichkeit durch die Familienversicherung des Ehepartners wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.


* Der privat Versicherte muss Rechnungen verauslagen.
* Der privat Versicherte muss Rechnungen verauslagen.
45.033

Bearbeitungen

Navigationsmenü