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Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer.
Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer.


Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet ,ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde. oder nicht.
Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht.
Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend.
Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend.


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