Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird der Unfall­verhütung zu wenig Beachtung geschenkt, haftet nahezu immer der Bauherr. Eine Schadenersatzforderung bedroht sehr schnell die Existenz sofern keine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Forderungen aufkommt.  
Wird der Unfall­verhütung zu wenig Beachtung geschenkt, haftet nahezu immer der Bauherr. Eine Schadenersatzforderung bedroht sehr schnell die Existenz sofern keine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Forderungen aufkommt.  


Selbst die Übertragung der Verpflichtungen auf Dritte wie den Bauleiter oder die ausführenden Firmen erweisen sich oftmals für unwirksam.<br />
Selbst die Übertragung der Verpflichtungen auf Dritte wie den Bauleiter oder die ausführenden Firmen, erweisen sich oftmals als unwirksam.<br />




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