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Privatrechtsschutzversicherung, ohne Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel'''<br />
'''Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel'''<br />


Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.
 
 
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |350px]]|| '''Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.'''
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