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Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Beispiele zur Aufsichtspflichtverletzung'''<br />
* '''Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt vor wenn'''<br />
 
- ein 7-jähriges Kind beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht ständig im Auge behält,
- ein 6-jähriges Kind nicht vom Rande eines Bauplatzes zurückholt,
- Kindern ohne Belehrung über Regeln und Gefahren die selbstständige Benutzung eines Fahrrads erlaubt,
- den Zugang zu Waffen im Elternhaus ermöglicht, obwohl die Vorliebe des 15-Jährigen für Waffen bekannt ist.
 
 
 
Die Aufsichtspflicht verletzt nicht, wer
ein 11-jähriges Kind in der Wohnung allein lässt,
ein normal entwickeltes, acht bis neun Jahre altes Kind ohne Aufsicht im Freien spielen lässt,
ein 5-jähriges Kind auf dem Bürgersteig an einer wenig befahrenen Straße spielen lässt, oder das Radfahren des Kindes auf einer wenig befahrenen Straße nach vorheriger Belehrung erlaubt,
einen 6-jährigen Schüler auf dem Schulweg nach häufiger Belehrung und Begleitung nicht ständig beaufsichtigt.
Aber: In jedem neuen Fall vor Gericht werden die konkreten Umstände betrachtet und in ihrem Zusammenwirken neu bedacht.
 
 
 
 
 
 


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