Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den  Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17).
Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den  Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17).
Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Revision wurde zugelassen.
Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️  Revision wurde zugelassen.
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