Versicherungsberatungsprotokoll: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


'''Jeder Versicherungsvermittler hat seit dem 22.05.2007, Inkrafttreten des Vermittlergesetzes, Pflichten zu erfüllen.'''<br />
'''Jeder Versicherungsvermittler hat seit dem 22.05.200, nach Inkrafttreten des Vermittlergesetzes, Pflichten zu erfüllen.'''<br />


Zum 18.12.2006 wurde der Entwurf zur Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung beschlossen, VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung), die auf dem geänderten § 34d Abs. 8 GewO basiert. Dem Versicherungsvermittler wurden in § 11 VerVermV gewisse Informationspflichten auferlegt.
Zum 18.12.2006 wurde der Entwurf zur Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung beschlossen, VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung), die auf dem geänderten § 34d Abs. 8 GewO basiert. Dem Versicherungsvermittler wurden in § 11 VerVermV gewisse Informationspflichten auferlegt.
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü