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Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.<br />
- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.<br />
   
   
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br />
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge<br />
- oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br />
   
   
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.<br />
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.<br />
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