Graffitiversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
* '''Graffiti aus rechtlicher Sicht'''<br />
* '''Graffiti aus rechtlicher Sicht'''<br />


Aus rechtlicher Sicht ist das illegale Anbringen eines Graffitis eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.  
Das illegale Anbringen eines Graffitis ist eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.  




45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü