Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

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Annahmepflicht


Kontrahierungszwang kann schlicht als Abschlusszwang bezeichnet werden.


Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang.
Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang.
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