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Erstinformationspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Auskunftspflicht des Vermittlers als Erstinformation'''<br />
'''Auskunftspflicht des Vermittlers als Erstinformation'''<br />


Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen:
Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen.


* '''Name und Anschrift'''<br />
* '''Name und Anschrift'''<br />
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