Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br />
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{| class="wikitable"
|-
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{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. § 276 2 BGB<br />
Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB<br />
 
Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. <br />


'''Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.'''<br />
'''Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.'''<br />
Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt  in besonders schwerem Maße verletzt.<br />
'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />
⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.<br />
[[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt <br />


'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />




Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


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Schlagwort:<br />


Deckungserweiterung<br />


[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
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