Fremdschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Man spricht von einem Fremdschaden, wenn durch die Schuld des Versicherten Personen verletzt oder das Eigentum Dritter beschädigt wird (siehe Sachschaden und Personenschaden). ... Außerdem wird der Begriff Fremdschaden im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der LKW-Versicherung verwendet.
Wwenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter , als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.
 


👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]]  <br />
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