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Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.<br />
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.<br />


 
Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private,  ]]
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[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
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