Gebäudeversicherung private, Solaranlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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-  Schadensuchkosten<br />
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- Luftfrachtkosten<br />
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*'''Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung'''
*'''Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung'''
- Ausfallkostenversicherung<br />


Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.


- Ausfallkostenversicherung
Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.


- Betreiberhaftpflichtversicherung<br />


'''Betreiberhaftpflichtversicherung'''


Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.
Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.
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