Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert<br /><br />
Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert<br /><br />


 
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Bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert. Verständlich, denn anderweitig würden die Versicherungen zunehmend zum Versicherungsbetrug anregen.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert und nicht den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes


Durch die Erstattung des Zeitwertes bekommt der Geschädigte die Möglichkeit, auf dem Gebrauchtmarkt für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Grundsätzlich darf der Betroffene nicht schlechter gestellt sein als vor dem Schadensereignis.
Durch die Erstattung des Zeitwertes bekommt der Geschädigte die Möglichkeit, auf dem Gebrauchtmarkt für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Grundsätzlich darf der Betroffene nicht schlechter gestellt sein als vor dem Schadensereignis.
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Um vom Neuwert ausgehend den Zeitwert zu berechnen, müsste die Haftpflichtversicherung den natürlichen Verschleiß durch den Gebrauch und eventuelle Schäden berücksichtigen. Da dies in der Praxis für jeden Einzelfall fast unmöglich ist, nutzen die Versicherungen die sogenannte mittlere Nutzungsdauer zur Berechnung des Zeitwerts.
Um vom Neuwert ausgehend den Zeitwert zu berechnen, müsste die Haftpflichtversicherung den natürlichen Verschleiß durch den Gebrauch und eventuelle Schäden berücksichtigen. Da dies in der Praxis für jeden Einzelfall fast unmöglich ist, nutzen die Versicherungen die sogenannte mittlere Nutzungsdauer zur Berechnung des Zeitwerts.


Ein einfaches Beispiel: Ein Fernseher, der 2008 gekauft wurde, geht im Jahr 2011 zu Bruch. Der Neupreis wird durch die Versicherung nun um eine pauschale, dreijährige Nutzung gemindert.




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