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Informationssystem Betriebsschliessungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar.  Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einen einzelnen Fall einzuspringen haben.
Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar.  Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einen einzelnen Fall einzuspringen haben.


Angeordnete Betriebsschließungen die flächendeckend greifen sind künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
⚠️  Angeordnete Betriebsschließungen, die flächendeckend greifen, sind künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Der Versicherer trägt die Schäden, wenn im Betrieb zufällig eine definierte Krankheit oder ein definierter Krankheitserreger auftritt und der Betrieb per Einzelverfügung geschlossen wird, um das Ausbreiten zu verhindern. Dieses zufällige Ereignis ist kalkulier- und damit versicherbar.
Der Versicherer trägt die Schäden nicht, wenn Betriebe flächendeckend per Allgemeinverfügung geschlossen werden – etwa um Kontaktbeschränkungen durchzusetzen oder aus Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Solche politischen Entscheidungen sind bewusste und gewollte Handlungen, keine zufälligen Ereignisse. Sie sind nicht kalkulierbar und daher generell ausgeschlossen. Gleiches gilt für Pandemien. 
Pandemien sind nicht versicherbar 




Der GDV hatte bereits im Juni ein mehrstufiges Absicherungssystem vorgeschlagen, das staatliche Ad-hoc-Hilfen zumindest in einem frühen Pandemie-Stadium ersetzen könnte. Bei der Politik stoße das Modell auf Interesse, so Asmussen. Dies zeige auch die Ausschreibung eines Forschungsprojektes durch das Finanzministerium. Im Moment konzentriere sich die Politik jedoch auf die Bekämpfung der Pandemie, kurzfristig sei daher keine Entscheidung zum GDV-Vorschlag zu erwarten. „Es bleibt ein Thema für das Bundestagswahljahr“, so Asmussen. „Dafür konkretisieren wir unser Konzept weiter.“
Der GDV hatte bereits im Juni ein mehrstufiges Absicherungssystem vorgeschlagen, das staatliche Ad-hoc-Hilfen zumindest in einem frühen Pandemie-Stadium ersetzen könnte. Bei der Politik stoße das Modell auf Interesse, so Asmussen. Dies zeige auch die Ausschreibung eines Forschungsprojektes durch das Finanzministerium. Im Moment konzentriere sich die Politik jedoch auf die Bekämpfung der Pandemie, kurzfristig sei daher keine Entscheidung zum GDV-Vorschlag zu erwarten. „Es bleibt ein Thema für das Bundestagswahljahr“, so Asmussen. „Dafür konkretisieren wir unser Konzept weiter.“
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