Privatrechtsschutzversicherung, Datenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
XXX




Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung.






Jede Person kann selber entscheiden, wer die persönlichen Daten erhält und aufbewahrt. Diesen Grundsatz zu sichern ist Sache des Datenrechtsschutzes und wird von diesem, meist mit staatlicher Hilfe, auch mit strafrechtlichen Auswirkungen sichergestellt.




45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü