Privatrechtsschutzversicherung, Datenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
XXX




'''Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht.''' Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz und wird mit Hilfe des Staates und ggf. mit strafrechtlicher Verfolgung sichergestellt.




45.033

Bearbeitungen

Navigationsmenü