Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.


⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br />
'''Feststellungsklage'''<br />
Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br />
'''Leistungsklage'''<br />
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br />
'''Siehe auch:''' <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren ]]  <br />




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